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   BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90   

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BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90 (https://dejure.org/1990,742)
BayObLG, Entscheidung vom 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90 (https://dejure.org/1990,742)
BayObLG, Entscheidung vom 13. September 1990 - BReg. 2 Z 100/90 (https://dejure.org/1990,742)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 531
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (16)

  • KG, 20.03.1989 - 24 W 5478/86

    Kündbarkeit eines auf fünf Jahre angelegten Verwaltervertrags im Fall der

    Auszug aus BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90
    Begründen läßt sich die fortdauernde Wirksamkeit der Einberufung mit der entsprechenden Heranziehung der Regeln der Anscheins- oder Duldungsvollmacht (vgl. Weitnauer § 26 Rn. 15) oder mit dem in § 32 FGG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken (vgl. auch KG NJW-RR 1989, 839/840).
  • LG Frankfurt/Main, 07.12.1981 - 9 T 966/81
    Auszug aus BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90
    Nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (MDR 1982, 497) würde aber die Einberufung einer Eigentümerversammlung davon nicht berührt werden; dort gefaßte Beschlüsse könnten nicht allein aus dem Grund für ungültig erklärt werden, daß die Bestellung des Verwalters später rückwirkend beseitigt wurde.
  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90
    1b Z 18/89">1 b Z 18/89; KG NJW-RR 1987, 973; OLG Köln WE 1989, 30; vgl. auch BGHZ 59, 369/375 ff.).
  • BayObLG, 30.03.1988 - BReg. 2 Z 80/87
    Auszug aus BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90
    Denn im Wohnungseigentumsverfahren als einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Amtsermittlungspflicht eingeschränkt: Das Gericht kann davon ausgehen, daß jede Seite die ihm günstigen Tatsachen mitteilt und geeignete Beweismittel dafür benennt oder vorlegt (BayObLG NJW-RR 1988, 1170/1171).
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90
    Dies legt die Annahme nahe, daß die Zulässigkeit der Vertretung in der Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) in wirksamer Weise (BGHZ 99, 90/93 ff.; BayObLG ZMR 1988, 438) auf den genannten Personenkreis beschränkt ist.
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90
    Das Stimmrecht in der Versammlung vom 16.11.1989 stand daher allein ihr zu, auch wenn sie die Wohnung bereits vorher an die Käuferin übergeben hatte und für diese eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen war (BGHZ 106, 113 ff.).
  • BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 69/90
    Auszug aus BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90
    Wegen des Geschehensablaufs im einzelnen wird zunächst auf die Senatsbeschlüsse vom 13.6.1990 (BReg. 2 Z 25/90) und vom 2.8.1990 (BReg. 2 Z 69/90) Bezug genommen.
  • OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 4 W 97/82

    Zustimmung zur Veräußerung von Teileigentum; Verweigerung aus wichtigem Grund;

    Auszug aus BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90
    Durch den Eigentumsübergang während des Verfahrens verlor die Antragstellerin ihr Antragsrecht nicht; § 265 ZPO ist hier entsprechend anzuwenden (vgl. BayObLGZ 1986, 348/349 m.w.Nachw.; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 133/139).
  • BayObLG, 13.06.1990 - BReg. 2 Z 25/90
    Auszug aus BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90
    Wegen des Geschehensablaufs im einzelnen wird zunächst auf die Senatsbeschlüsse vom 13.6.1990 (BReg. 2 Z 25/90) und vom 2.8.1990 (BReg. 2 Z 69/90) Bezug genommen.
  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

    Auszug aus BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90
    Die Auslegung von Eigentümerbeschlüssen ist grundsätzlich Sache des Tatrichters (BayObLGZ 1986, 322/325; BayObLG NJW-RR 1990, 210/211); die Auslegung durch das Landgericht wird den Absichten der beschließenden Wohnungseigentümer gerecht und läßt keinen Rechtsfehler erkennen.
  • KG, 01.04.1987 - 24 W 3131/86

    Stimmrecht bei nießbrauchbelastetem Wohnungseigentum

  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

  • BayObLG, 08.08.1986 - BReg. 2 Z 95/85

    Ersatz für Aufwendungen eines Wohnungseigentümers, die zur Verwaltung des

  • BayObLG, 04.09.1986 - BReg. 2 Z 82/86

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts nach Ausscheiden des Antragsstellers

  • BayObLG, 27.07.1976 - BReg. 2 Z 21/76

    Mangelnde Vertretungsbefugnis eines Verwalters einer Wohnungseigentumgemeinschaft

  • BayObLG, 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64

    Weitere sofortige Beschwerde der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines

    a) Mit der bestandskräftigen Aufhebung des Bestellungsbeschlusses verliert der Verwalter rückwirkend seine Organstellung und die aus dieser Stellung folgenden Befugnisse (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 20/07, ZMR 2007, 798 Rn. 7; BGH, Urteil vom 6. März 1997 - III ZR 248/95, ZfIR 1997, 284, 286; BayObLG, NJW-RR 1991, 531, 532; KG, KGR 2009, 486; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 26 Rn. 66).
  • OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung; Einberufungsrecht;

    Wird ein Wohnungseigentümer nicht geladen, so ist eine Ungültigkeitserklärung der in der Versammlung gefassten Beschlüsse ausgeschlossen, wenn feststeht, dass sie bei ordnungsgemäßer Ladung ebenso gefasst worden wären (BayObLG NJW-RR 1991, 531, 533; BayObLG NJW-RR 1992, 910, 911; BayObLG NJW-RR 1990, 783, 784).

    Kriterien bei der Beurteilung können hierbei z.B. sein, einstimmig gefasste Beschlüsse und eine Gegnerschaft oder feindselige Stimmung gegen den Antragsteller (BayObLG NJW-RR 1991, 531, 533).

    Gegen die Möglichkeit eines andere Abstimmungsergebnisses bei Ladung der Wohnungseigentümer ####### und ####### spricht auch die im Protokoll vom 28. September 2000 dokumentierte ablehnende Haltung der Wohnungseigentümer gegenüber der Antragstellerin (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 531, 533), welche sich in dem an Deutlichkeit nicht zu übertreffenden Abstimmungsergebnis dokumentiert hat.

  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91

    Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels

    Das Einberufungsrecht eines in einer vorausgegangenen Eigentümerversammlung bestellten Verwalters erlischt nicht rückwirkend dadurch, daß die Verwalterwahl später im Beschlußanfechtungsverfahren nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig erklärt wird (so auch BayObLG NJW-RR 1991, 531 ).«.

    Es entspricht vielmehr einhelliger Rechtsprechung (BayObLGZ 1985, 436 ff. = NJW-RR 1986, 813 f.; NJW-RR 1991, 531, 533; ebenso ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. WEM 1979, 175, 178, zuletzt Beschluß vom 06.12.1990 - 15 W 315/90 -), daß die Anfechtbarkeit wegen eines Einberufungsmangels nur dann ausscheidet, wenn feststeht, daß der betreffende Beschluß bei ordnungsmäßigem Vorgehen ebenso gefaßt worden wäre.

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß die in einer Eigentümerversammlung gefaßten Beschlüsse nicht allein aus dem Grund für ungültig erklärt werden können, weil die Bestellung des die Versammlung einberufenden Verwalters später rückwirkend beseitigt wird (BayObLG NJW-RR 1991, 531, 532; LG Frankfurt MDR 1982, 497; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 23 Rdnr. 51; Palandt-Bassenge, aaO., § 24 WEG Rdnr. 2; Soergel/Stürner, aaO., § 24 WEG Rdnr. 6 a; Augustin, WEG , § 24 Rdnr. 6).

  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass die in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse nicht allein aus dem Grund für ungültig erklärt werden können, weil die Bestellung des die Versammlung einberufenden Verwalters später rückwirkend beseitigt wird (BayObLG NJW-RR 1991, 531; Senat, OLGZ 1992, 309; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rdnr. 168 m.w.N.).
  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99

    Zuordnung von Innenfenstern und -türen im Sondereigentum stehender Räume;

    Im Wohnungseigentumsverfahren ist § 265 ZPO entsprechend anzuwenden; der bisherige Wohnungseigentümer kann die Rechte seinen Rechtsnachfolgers in Verfahrensstandschaft wahrnehmen (BayObLG NJW-RR 1991, 531/532 m.w.N.; BayObLG WuM 1998, 511 f.) Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Ungültigerklärung des angefochtenen Beschlusses für den Antragsteller keine Rechtsfolgen mehr auslöst und sein Rechtsnachfolger erklärt, daß er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat (BayObLG aaO).
  • OLG Celle, 06.09.2004 - 4 W 143/04

    Abstimmungsergebnis; Beschlussergebnis; Beschlussfassung; Beschlussfeststellung;

    Das steht im rechtlichen Ausgangspunkt, wie auch die Antragstellerinnen in ihrer weiteren Beschwerde nicht bezweifeln, in Einklang mit der herrschenden Auffassung jedenfalls der Rechtsprechung der Obergerichte im Wohnungseigentumsrecht (BayObLG NJW-RR 1991, 531; ZMR 2002, 774; Palandt/ Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 23 WEG, Rn. 21; zweifelnd Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 23, Rn. 92).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 84/02

    Gültige Eigentümerbeschlüsse trotz Einberufung durch Verwalter ohne gültige

    Wird der Bestellungsbeschluß eines Verwalters für ungültig erklärt, sind die in einer von ihm einberufenen Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse nicht ungültig.(vgl.BayObLG NJW-RR 1991, 531).

    Insbesondere entspricht es der Rechtsprechung des Senats (BayObLG NJW-RR 1991, 531/532), dass die in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse, wenn ein Verwalter eingeladen hat, dessen Bestellung später rechtskräftig für ungültig erklärt wurde, nicht wegen eines Einberufungsmangels für ungültig zu erklären sind.

  • BayObLG, 17.04.2002 - 2Z BR 14/02

    Einberufung der Eigentümerversammlung durch Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats -

    Insoweit gilt nichts anderes als in den Fällen, in denen einzelne Wohnungseigentümer zu einer Eigentümerversammlung nicht geladen wurden (BayObLG NJW-RR 1991, 531/533; WuM 1992, 331 f.; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 24 Rn. 28 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 24 WEG Rn. 3).
  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91

    Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung

    Das entspricht der Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluß vom 13.01.1992 - 15 W 13/91 - OLGZ 1992, 309, 312; BayObLG NJW-RR 1991, 531, 532) und ist auch in der Literatur allgemein anerkannt (vgl. Soergel-Stürner, BGB , 12. Auflage, § 24 WEG Rdnr. 6; Palandt-Bassenge, BGB , 51. Auflage, § 24 WEG Rdnr. 2; Augustin, WEG , § 24 Rdnr. 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG , 6. Auflage, § 23 Rdnr. 51).
  • BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 199/04

    Nichtige Beschlussfassung bei vorsätzlichem Verschweigen des Tagungsortes

    Die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des Senats (NJW-RR 1991, 531 ff.) betrifft anders gelagerte Sachverhalte.
  • OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95

    Ungültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung; Zustimmung aller

  • OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 209/01

    Wohnungseigentum: Formalien der Jahresabrechnung; Verwalterentlastung

  • LG Karlsruhe, 21.02.2012 - 11 S 46/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Ausschluss des Verwalters als

  • OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 71/04

    Wohnungseigentumsrecht: Erleichterungen hinsichtlich der Herbeiführung eines

  • OLG Köln, 20.03.1998 - 16 Wx 27/98

    Einberufung der Eigentümerversammlung durch den zurückgetretenen Verwalter

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 185/03

    Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache

  • BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98

    Jahresabrechnung

  • OLG Köln, 24.10.2001 - 16 Wx 192/01

    Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

  • OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05

    Verjährung von Ansprüchen aus einer genehmigten Jahresabrechnung einer

  • BayObLG, 27.08.1998 - 2Z BR 35/98

    Anspruch auf eine Abänderung der Miteigentumsanteile nach dem Inhalt einer

  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 5/98

    Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses nach

  • OLG Hamm, 15.01.1999 - 15 W 444/97

    Ladung des abzuberufenden Verwalters zur Eigentümerversammlung

  • BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98

    Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht im Wohnungseigentumsverfahren um

  • BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 183/03

    Rechtsmissbrauch bei Anfechtung eines Negativbeschlusses - Gültigkeit des

  • BayObLG, 28.11.1991 - BReg. 2 Z 113/91

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss

  • BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 92/98

    Vermögen eines Wohnungseigentümers im Konkursverfahren

  • BayObLG, 24.04.1997 - 2Z BR 47/97

    Klärung der Verfahrensführungsbefugnis bei Geltendmachung von Wohngeldansprüchen

  • BayObLG, 04.01.1996 - 2Z BR 104/95

    Mitwirkungspflicht der Beteiligten bei der Tatsachenfeststellung im streitigen

  • BayObLG, 27.10.1993 - 2Z BR 17/93

    Mitwirkungspflicht der im streitigen Wohnungseigentumsverfahren Beteiligten

  • BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 165/91

    Anfechtung einer gerichtlichen Bestellung eines Notverwalters bei anschließender

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